Ablauf & Kosten

Ablauf

Zunächst vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung Ihres Anliegens und soll Ihnen einen Eindruck über meine Arbeitsweise bieten. In der Regel findet danach noch ein weiteres Erstgespräch statt, das zur Klärung noch offener Fragen dienen soll.

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie Fragen zum Ablauf haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten.

Setting

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Therapiesitzungen sollten kontinuierlich und je nach Anliegen und Indikation mindestens 1x wöchentlich stattfinden. Abhängig vom Beschwerdebild bzw. subjektiven Leidensdruck empfehle ich oft auch eine Frequenz von 2 x wöchentlich.

Die Dauer der Therapie richtet sich nach den Erfordernissen in Bezug auf Ihr Beschwerdebild.

Zielgruppe: Erwachsene (ab 18 Jahren)

Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch

Kosten: 

Eine Sitzung à 50 Minuten kostet 100 Euro. Die Kosten für das Erstgespräch sind in bar zu zahlen, ab der 2. Sitzung sind Rechnungen per Überweisung zu bezahlen.

Psychotherapie soll leistbar sein ! Ich biete sozial gestaffelte Tarife in angespannten Lebenslagen an. Sprechen Sie mich bitte gleich von Beginn an darauf an.

Eine Teilrefundierung ist ab der ersten Sitzung über die Krankenkassen bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach dem ICD-10 oder ICD-11 möglich. Aktuelle Rückvergütung: ÖGK € 33,70, BVAEB € 50,20, SVS € 50,00. Hierfür muss vor der zweiten Sitzung, also spätestens nach dem ersten Erstgespräch, eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, so dass eine organische Ursache für ein psychisches Leiden ausgeschlossen werden kann.

Auch eine Rückverrechnung mit privaten Krankenversicherungen (abhängig von der Art der Zusatzversicherung) ist möglich.

Für deutsche Staatsbürger kann ich eine Verrechnung mit deutschen Krankenkassen gewährleisten.

Absageregelung

Terminabsagen sind kostenlos, wenn sie bis zu 48 Stunden im voraus per E-Mail oder Telefon/SMS erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen werden Therapiesitzungen in Rechnung gestellt.

Allgemeines

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen beruflichen Verschwiegenheitspflicht (PthG  §15).